Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB's)

 

Lieferungs-und Zahlungsbedingungen der JONA Germany UG

Stand 01.12.2012


1.Allgemeines

Wir wissen, dass nicht der Kunde für uns, sondern wir für den Kunden da sind. Trotzdem ist es für eine gedeihliche Zusammenarbeit notwendig, Regeln aufzustellen, um Irrtümer und Ärger zu vermeiden.

Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Verträge und Lieferungen der JONA Germany UG sofern sie mit unserer ausdrücklichen Zustimmung geändert werden, auch wenn wir uns in Zukunft nicht ausdrücklich darauf berufen. Sie werden durch Auftragserteilung bzw. Annahme der Lieferung ausdrücklich anerkannt. Einkaufsbedingungen des Bestellers verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir diesen nicht ausdrücklich widersprechen.

2. Angebote und Auftragserteilung

Die Angebote der JONA Germany UG sind freibleibend. Sie sind bezüglich des Preises, der Menge und der Lieferzeit nur verbindlich, wenn sie schriftlich von uns erfolgen. Die in Angeboten, Katalogen und sonstigen Unterlagen enthaltenen Angaben zu Form, Gewicht, Größe und Material sind unverbindlich, soweit sie nicht in einer Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Es besteht für uns keine Pflicht zur Benachrichtigung über erfolgte Änderungen. Abweichungen von Mustern und technische Verbesserungen bleiben vorbehalten. Für die Annahme und Ausführung des Kaufgeschäfts ist nur unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend (Fakturierung gilt als Auftragsbestätigung)

3. Stornierung, Rücktritt, Warenrücknahme

Sie werden verstehen, dass wir nicht gerne umsonst Zeit und Geld in unseren Vertrieb (Messen) investieren. Im Falle der Nichtannahme bestellter Ware berechnen wir Ihnen daher 25% des Bestellwertes für entstandene Transport-, Lager- und Produktionskosten sowie entgangenen Gewinn. Bei für den Käufer besonders angefertigten oder speziell beschaffenen Waren ist ein Rücktritt ausgeschlossen.

4. Preise, Verpackung

Unsere Preise verstehen sich ab Lager Freiburg/Br. zzgl. MwSt. Die Preise und Vorraussetzungen für den Versand erhalten Sie von unserem Kundenservice oder diese stehen auf dem jeweiligen Auftragsformular. Bei Erstaufträgen liefern wir prinzipiell nur gegen Vorkasse oder per Bankeinzug. Ab der 3.Bestellung liefern wir gegen Rechnung.

Bitte akzeptieren Sie, dass wir aus Kosten- und Umweltschutzgründen teilweise auch gebrauchte Verpackungen wiederverwenden. Wir sind laut Gesetz verpflichtet, Umverpackungen zurückzunehmen, der Rücktransport muss jedoch auf Kosten des Käufers erfolgen. Bei Aufträgen (Nachbestellungen) unter 250,00 Euro berechnen wir 10 % des Netto-Warenwertes als Mindermengen- und Verpackungspauschale.

5. Lieferung, Transportrisiko, Gefahrenübergang

Vereinbarte Liefertermine sind lediglich annähernd einzuhalten, es sei dann, sie sind schriftlich bestätigt. Sie gelten mit Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten, auch wenn die Ware ohne unser Verschulden nicht rechtzeitig abgesendet werden kann. Bei Lieferverzug kann der Käufer nach Ablauf einer Nachfrist von 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten. Teillieferungen sind zulässig. Bei Ereignissen höherer Gewalt, Betriebsstörungen, Streik, Feuer, Diebstahl, Blockade und andauernden Verkehrsstörungen sowie ähnlichen Hindernissen wird die Lieferfrist angemessen verlängert.

 

Ist Abholung vereinbart, so hat die Abnahme der Kaufgegenstände am verbindlichen vereinbarten Abnahmetag oder – soweit ein solcher nicht vereinbart worden ist – innerhalb von 8 Tagen seit Eingang der Bereitstellungsmitteilung zu erfolgen. Der Versand erfolgt stets, sowohl bei Lieferung durch unser Personal, als auch bei frachtfreier oder mittelbarer Lieferung, für Rechnungen und Gefahr des Käufers. Die Wahl der Versandart bleibt uns vorbehalten, wir werden aber stets bemüht sein, den für den Kunden günstigsten Weg zu wählen. Der Gefahrenübergang tritt ab Rampe mit der Übergabe der Ware an den Beförderer ein. Mit Anzeige der Versandbereitschaft beginnt die Abnahmeverpflichtung des Bestellers und die Laufzeit der Gewährleistungsfrist. Eine reine Quittung auf dem Speditionsübergabeschein entlastet sowohl die JONA Germany UG als auch den Spediteur von allen Transportschäden. Für Sendungen mit Shock-Watch-Label gelten bezüglich offener und verdeckter Transportschäden gesonderte Regelungen. Die JONA Fire GmbH & die JONA Germany UG berechnen generell einen Frachtkostenanteil von 8% und einen Transportversicherungsanteil von 1,5%. Der Mindestbestellwert bei Erstaufträgen beträgt 750.-- €. Ab einem Warenwert von 1500.-- € sind unsere Lieferungen innerhalb Deutschlands frei Haus. Die Transportkosten für das Ausland erhalten Sie auf Anfrage.

6. Mängelrüge und Gewährleistung

Beanstandungen quantitativer und qualitativer Mängel sind innerhalb von 72 Stunden nach Eintreffen der Lieferung – verdeckte Mängel unverzüglich nach ihrer Feststellung spätestens innerhalb von 3 Monaten nach Lieferung – schriftlich geltend zumachen. Die Gewährleistungshaftung tritt nur ein, wenn uns der Mangel unverzüglich nach Bekannt werden schriftlich mitgeteilt wird. Das beanstandete Stück soll möglichst umgehend aus der Benutzung gezogen werden.

Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn der Käufer die Ware weiterverarbeitet oder veräußert hat, nachdem er den Mangel entdeckt hatte oder hätte entdecken müssen. Gleiches gilt, wenn der Käufer selber eigenmächtig Ausbesserungsarbeiten ausgeführt hat.

Branchenübliche, technologisch begründete Abweichungen in den Maßen, der Form oder Farbe, sowie in der Natur des Materials liegende Abweichung berechtigen nicht zur Beanstandung. Ebenso sind Schäden durch unsachgemäße Handhabung der Ware beim Kunden (z.B. Temperaturschocks, Wasserbefüllung bei Frostgefahr, unsachgemäßer Transport beim Kunden) selbstverständlich von der Gewährleistung ausgeschlossen. Kleinere Lufteinschlüsse in unserem handgefertigten, mundgeblasenen Glas sind kein Reklamationsgrund. Unsere Glaszylinder sind hitzebeständig bis zu einere Temperatur von ca. 100° Grad. Starke Temperaturschwankungen wie z.B. die Erhitzung bei Minustemperaturen oder sehr schnelles abkühlen müssen unbedingt vermieden werden.

Die beanstandete Ware ist zunächst auf Kosten des Käufers zur Prüfung zurückzuschicken. Bitte beachten Sie dass wir unfreie Sendungen nicht annehmen. Die Frachtkosten werden bei berechtigter Beanstandung von uns ersetzt.

Bei berechtigten Beanstandungen besteht nur Anspruch auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Dem Käufer steht das Recht zur Herabsetzung der Vergütung oder zur Wandlung nur dann zu, wenn wir bei Vorliegen eines Mangels die Nachbesserung oder Ersatzleistung in angemessener Frist unterlassen oder diese nicht zur Beseitigung des Mangels führt.

Beanstandungen sind in jedem Fall ausgeschlossen, wenn die Ware ordnungsgemäß ausgeliefert wurde.

Die Bestimmungen über Lieferfrist und Haftung für Mängel und Schäden gelten entsprechen für Ersatzlieferungen. In diesen Fällen haften wir jedoch nur bis zum Ablauf der für den ursprünglichen Lieferungsgegenstand geltenden Gewährleistungsfrist, sie beträgt mindestens 2 Wochen. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, sofern uns nicht mindestens grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

 

 

7. Eigentumsvorbehalt

Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur vollständigen Bezahlung. Auch der künftig entsprechenden Forderungen. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im Rahmen ordnungsgemäßer Geschäftsführung zu veräußern, vorausgesetzt, dass die Forderungen aus der Weiterveräußerung auf uns übergehen. Außergewöhnliche Verfügungen, Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen sind nicht zulässig.

Der Käufer ist verpflichtet, uns Zugriffe Dritter auf die Waren unverzüglich anzuzeigen und unsere Rechte an der Vorbehaltsware beim Weiterverkauf auf Kredit zu sichern. Die Forderungen des Bestellers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an uns abgetreten. Sie dienen uns in demselben Umfang zur Sicherung wie die Vorbehaltsware. Wird die Vorbehaltsware vom Besteller zusammen mit anderen, nicht von uns verkauften Waren veräußert, so gilt die Abtretung der Forderungen aus der Weiterveräußerung nur in Höhe des Weiterveräußerungswertes der jeweiligen Vorbehaltsware. Bei der Veräußerung von Waren, an denen wir Miteigentumsanteile haben, gilt die Abtretung der Forderung in Höhe dieser Miteigentumsanteile.

Der Besteller ist berechtigt, Forderungen aus der Warenveräußerung bis zu unserem jederzeit zulässigen Widerruf einzuziehen. Seine Einzugsermächtigung erlischt, wenn er in Zahlungsverzug gerät oder eine wesentliche Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse eintritt. In diesem Fall sind wir berechtigt, sofortige Zahlung aller offenen, auch noch nicht fälliger Rechnungen, oder (nach Mahnung) auch ohne Ausübung des Rücktritts die einstweilige Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen. Übersteigt der Wert der Vorbehaltsware und der abgetretenen Forderungen unsere Forderungen um mehr als 20% so sind wir verpflichtet, dem Käufer die darüber hinausgehenden Sicherheiten nach unserer Wahl freizugeben.

Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware insbesondere gegen Feuer und Diebstahl zu versichern. Ansprüche gegen die Versicherung aus einem Schadensfall gelten bereits jetzt in Höhe des Rechenwertes der Vorbehaltsware an uns abgetreten.

8. Zahlungsbedingungen

Zielverkauf und Skontogewährung bedürfen der besonderen schriftlichen Vereinbarung. Eine solche Vereinbarung bedeutet einen Vertrauensvorschuss unsererseits. Gerät der Käufer bei Zielgewährung in Verzug oder zieht er unberechtigt Skonti ab. So wird die entsprechende Vereinbarung hinfällig und wir werden den Käufer in Zukunft nur noch per Nachnahme oder Vorkasse beliefern.

Unberechtigte Skontoabzüge fordern wir nach. Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, vom Tage des Verzugseintritts an Zinsen zu fordern. Eingehende Zahlungen können mit offenstehenden Forderungen nach unserer Wahl verrechnet werden. Schecks und Wechsel werden ausschließlich Erfüllungshalber angenommen und gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Zur Annahme von Wechseln sind wir nicht verpflichtet. Diskont- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Käufers. Der Käufer kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftigen Forderung unserer Forderungen aufrechnen.

Bei Zahlungsschwierigkeiten des Käufers insbesondere Zahlungsverzug, Scheck- und Wechselprotest sind wir berechtigt, sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen zu verlangen oder jede weitere Belieferung von Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen abhängig zu machen.

Falls wir aufgrund von Zahlungsschwierigkeiten bereits gelieferte Waren zurücknehmen, so hat der Käufer die Transportkosten zu tragen und/oder 20% des Bestellwertes wegen Rücktritts zu bezahlen.

 

 

 

9. Daten über den Käufer

Wir sind berechtigt die bezüglich der Geschäftsbeziehungen erhaltenen Daten über den Käufer im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten und Daten des Waren- und Zahlungsverkehrs an Dritte weiterzugeben. Käufer, die in Zahlungsverzug kommen, sind damit einverstanden, dass Auskünfte darüber von uns weitergegeben werden.

10. Haftung

Die JONA Germany UG haften nur für in diesen Bedingungen zugestandene Ansprüche, es sei denn wir haften in Fällen des Vorsatzes oder großer Fahrlässigkeit zwingend. Unsere Haftung ist unabhängig vom Rechtsgrund und soweit gesetzlich zulässig, auf die Höhe des Nettoverkaufpreises derjenigen Ware beschränkt, die unmittelbar oder mittelbar Gegenstand des Anspruches ist. Wir haften nicht, soweit gesetzlich zulässig, für entgangenen Gewinn und Schäden aus Ansprüchen Dritten gegen den Käufer.

Sämtliche Ansprüche gegen uns. Gleich aus welchem Rechtsgrund , verjähren spätestens ein Jahr nach Gefahrenübergang auf den Besteller, wenn nicht die gesetzliche Verjährungsfrist kürzer ist.

11. Erfüllungsort, Gerichtsstand

Erfüllungsort für alle Ansprüche aus diesem Vertrag sowie sämtliche Forderungen aus der Geschäftsbeziehung ist der Sitz des Lieferanten. Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag wird, soweit gesetzlich zulässig, ist der Sitz der JONA Germany UG Freiburg/Br. Dies gilt auch für die Geltendmachung von Ansprüchen im Mahnverfahren.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

12. Freistellungsklausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen nichtig sein oder werden, so hat dies keinen Einfluss auf die Rechtswirksamkeit der übrigen Punkte. In diesem Falle ist die nichtige Bestimmung durch eine Regelung zu ersetzen, die dem gewollten Zweck entspricht und rechtlich zulässig ist.

 

Select your language:

INDOOR & OUTDOOR

FIRE PRODUCTS

 

 

 

   

 

 

Druckversion | Sitemap
© JONA Fire Germany